Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Organisationen | Beantragung für 2023 ab 1. Juli 2024

Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen.
Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich dabei an gemeinnützige Organisationen (z.B. Museen, Kulturvereine, kirchliche Einrichtungen u.a.), die nicht unternehmerisch tätig sind.

Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen ist so konzipiert, dass die (deutlich) höheren Energiekosten gemildert werden sollen. Der EKZ-NPO fördert 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Förderungen werden ab einer errechneten Förderhöhe von 800,00 Euro
ausbezahlt.

Anträge für das Jahr 2023 können vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Webseite www.ekz-npo.at (nach Registrierung).


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