Neues Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe"
Aufbauend auf dem bereits abgeschlossenen Förderprogramm des Bundesministeriums für
Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) in Kooperation mit dem Klima-
und Energiefonds in den Jahren 2022 und 2023 setzt das vorliegende Förderprogramm
nunmehr einen Fokus zur Steigerung der Endenergieeffizienz von Kunst- und
Kulturbetrieben in Österreich und bietet Förderungen bis zu 50% der
förderungsfähigen Investitionskosten.
Wer kann einreichen?
Alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des
Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651)
betreiben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Thermische Gebäudesanierung - umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
- Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
- Energiesparmaßnahmen - zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
- Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Auch Planung und Montage sind förderungsfähig!
Gesamtbudget: 35 Millionen Euro bis 2030
Maximale Förderung pro Projekt: 2,2 Millionen
Euro
Voraussetzungen:
- Die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten der geförderten Kultureinrichtung müssen zu mindestens 80% für kulturelle Zwecke genutzt werden. Untergeordnete andere Nutzungen sowie Übernachtungsmöglichkeiten für Kunstschaffende beziehungsweise Mitarbeitende werden mitgefördert.
- Mindestinvestitionssumme pro Antrag: 10.000 Euro
Weitere Informationen und Online-Antrag
Download Infoblatt [pdf]
Kontakt:
Serviceteam Klimafitte Kulturbetriebe
Tel.: 01/31 6 31-723 bzw. 01/31 6 31-104
E-Mail: umwelt(kwfat)kommunalkredit(kwfdot)at