Neues Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe"

Aufbauend auf dem bereits abgeschlossenen Förderprogramm des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds in den Jahren 2022 und 2023 setzt das vorliegende Förderprogramm nunmehr einen Fokus zur Steigerung der Endenergieeffizienz von Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich und bietet Förderungen bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten.

Wer kann einreichen?
Alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651) betreiben.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Thermische Gebäudesanierung - umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
  • Energiesparmaßnahmen - zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Auch Planung und Montage sind förderungsfähig!

    Gesamtbudget: 35 Millionen Euro bis 2030
    Maximale Förderung pro Projekt: 2,2 Millionen Euro

Voraussetzungen:

  • Die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten der geförderten Kultureinrichtung müssen zu mindestens 80% für kulturelle Zwecke genutzt werden. Untergeordnete andere Nutzungen sowie Übernachtungsmöglichkeiten für Kunstschaffende beziehungsweise Mitarbeitende werden mitgefördert.
  • Mindestinvestitionssumme pro Antrag: 10.000 Euro

Weitere Informationen und Online-Antrag

Download Infoblatt [pdf]

Kontakt:
Serviceteam Klimafitte Kulturbetriebe

Tel.: 01/31 6 31-723 bzw. 01/31 6 31-104
E-Mail: umwelt(kwfat)kommunalkredit(kwfdot)at