Neuer Ehrenamtsfonds des Landes OÖ | Anträge ab 1. Jänner 2025

Das Land Oberösterreich unterstützt das Ehrenamt mit einem neuen jährlichen Förderprogramm in Höhe von 100.000,00 EUR. Das Förderprogramm "Ehrenamtsfonds" soll das ehrenamtliche Engagement in Oberösterreich stärken, indem es Vereinen und gemeinnützigen GmbHs finanzielle Unterstützung für innovative Projekte und nachhaltige Initiativen bietet, die zur langfristigen Sicherung des Ehrenamts beitragen.
Das Förderprogramm ist ab dem 1. Januar 2025 gültig.

Anträge können gestellt werden von

  • Vereinen mit Sitz in Oberösterreich
  • Gemeinnützigen GmbHs mit Sitz in Oberösterreich

Förderfähige Vorhaben

  • Innovative Maßnahmen: Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Entwicklung spezieller Angebote für bestimmte Zielgruppen (z.B. Jugendliche, Senioren).
  • Besondere Aktivitäten oder Initiativen: Langfristige Maßnahmen zur Sicherung des Ehrenamts (z.B. Kampagnen oder Veranstaltungen zur Förderung des Ehrenamts).

Förderhöhe und Voraussetzungen

  • Die Zuwendung beträgt maximal 3.000 Euro einmalig pro Projekt, Förderwerber und Jahr. Projekte müssen die in der Richtlinie festgelegten Ziele verfolgen und die Kosten müssen im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen.Die Zuwendung wird auf Grundlage der Antragstellung und der festgelegten Kriterien (z.B. Innovationsgrad, Beitrag zur Förderung des Ehrenamts) entschieden. Eine Verlängerung der Zuwendung ist nicht möglich.
  • Start des Projektvorhabens ab 1. Jänner 2025 (keine Förderung von Projekten aus den Vorjahren bzw. mehrjährige Projekte)

Antragstellung und Dokumentation

  • Anträge können online oder postalisch bei der Servicestelle Ehrenamt eingereicht werden.
  • Die Anträge sind gebührenfrei und müssen vom zuständigen Organ des Vereins oder der GmbH unterzeichnet werden.
  • Förderwerber sollen sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente eingereicht werden und das Logo der Ehrenamtsstelle in der Projektkommunikation verwendet wird, um die Unterstützung des Landes Oberösterreich sichtbar zu machen.
  • Förderempfänger müssen einen Verwendungsnachweis erbringen, der die zweckmäßige Verwendung der Mittel belegt. Dazu gehören Beleglisten, Rechnungen und ein Abschlussbericht über das Projekt. Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Projekts zu erbringen, und eine Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Nachweise.

Downloads

Links

Weitere Informationen finden Sie bei der Servicestelle Ehrenamt:

Michaela Luibrand, BSc
Amt der Oö. Landesregierung
Servicestelle Ehrenamt
Landhausplatz 1, 4021 Linz

Tel.: +43 732 77 20-111 40
E-Mail: ehrenamt(kwfat)ooe.gv(kwfdot)at
Internet: www.treffpunkt-ehrenamt.at