Deakzession - Der kontrollierte Objektausgang
Das Sammeln ist eine grundlegende Aufgabe der Museumsarbeit, egal ob es sich um ein Bundes-, Landes-, Gemeinde- oder Vereinsmuseum handelt. Sie sollte auf der Grundlage eines schriftlich festgehaltenen Sammlungskonzeptes erfolgen. Dass es aber auch ein Teil der Sammeltätigkeit sein kann, Objekte abzugeben, scheint eher widersprüchlich und einem Tabubruch gleichzukommen.
Trotzdem ist der kontrollierte Objektausgang ein zulässiges Instrument, die Qualität der Sammlung zu gewährleisten. Voraussetzung ist dabei zum einen die Berücksichtigung von Gesetzen und ethischen Richtlinien sowie zum anderen das Handeln im Interesse des Museumsobjekts selbst. Somit kann beispielsweise die Übergabe an ein anderes Museum durchaus im Interesse des Objektes liegen, wenn dort bessere Erhaltungsbedingungen gegeben sind. Andererseits wiederum ist ein endgültiges Ausscheiden aus der Sammlung dann gerechtfertigt oder sogar anzustreben, wenn es durch Ungezieferbefall andere Objekte in der Sammlung gefährdet oder bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört ist.
Dies sind nur zwei Kriterien, die den kontrollierten Objektausgang von
Museumsobjekten betreffen und im neu erschienenen Leitfaden zur
Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln beschrieben sind. In Kooperation mit
dem Museumsbund Österreich hat ICOM Österreich eine Broschüre herausgebracht, die
nicht nur den Bundesmuseen als Leitfaden dienen soll, sondern auch allen anderen
Museen Hilfestellung und Orientierung zu dieser Thematik bietet. Unter Zuhilfenahme
deutscher, britischer und niederländischer Positionspapiere und Guidelines, wie
etwa des Leitfadens zum Sammeln und Abgeben von
Museumsgut, wurde ein österreichspezifisches Handbuch erstellt, das auch
anhand praktischer Beispiele die Voraussetzungen und Kriterien für einen
fachgerechten Objektausgang sowie dessen Umsetzung beschreibt . Eine Checkliste,
einige Formularvorlagen für die Deakzession sowie eine Auflistung der relevanten
Gesetze und Verordnungen runden das Thema ab.
> Der Leitfaden kann hier und auf der Webseite von ICOM
Österreich heruntergeladen werden.
Museumsauflösung
Worst-Case-Szenario ist die eindgültige Schließung eines Museums bzw. die damit
einhergehende Auflösung einer musealen Sammlung. Aufgrund unterschiedlicher
Faktoren müssen wir für die nahe und mittlere Zukunft vor allem bei den kleinen
ehrenamtlich geführten Vereinsmuseen zunehmend damit rechnen. Aber auch bei
Privatmuseen kann dieser Fall leicht eintreten.
Um für einen solchen Ernstfall vorbereitet zu sein und die Abwicklung möglichst
auch nach museumsethischen Richtlinien gewährleisten zu können, hat der Museumsbund
Österreich in Zusammenarbeit mit den Ländervertretungen, u. a. dem Verbund
Oberösterreichischer Museen, einen Handlungsleitfaden und Ablaufplan
entwickelt.
> Nach bzw. auch mit dem von ICOM Österreich herausgegebenen
Deakzessionsleitfaden liegt somit ein weiteres praxistaugliches Papier vor, das
allen Museen über einen Download zur Verfügung steht.
Als Druckwerk wurde dieser Handlungsleitfaden mit Ablaufplan auch in der "STELLWAND. Österreichische Zeitschrift für Museen und Sammlungen", 24. Jahrgang, 3|2016 publiziert.