Deakzession - Der kontrollierte Objektausgang

Das Sammeln ist eine grundlegende Aufgabe der Museumsarbeit, egal ob es sich um ein Bundes-, Landes-, Gemeinde- oder Vereinsmuseum handelt. Sie sollte auf der Grundlage eines schriftlich festgehaltenen Sammlungskonzeptes erfolgen.  Dass es aber auch ein Teil der Sammeltätigkeit sein kann, Objekte abzugeben, scheint eher widersprüchlich und einem Tabubruch gleichzukommen.

Trotzdem ist der kontrollierte Objektausgang ein zulässiges Instrument, die Qualität der Sammlung zu gewährleisten. Voraussetzung ist dabei zum einen die Berücksichtigung von Gesetzen und ethischen Richtlinien sowie zum anderen das Handeln im Interesse des Museumsobjekts selbst. Somit kann beispielsweise die Übergabe  an ein anderes Museum durchaus im Interesse des Objektes liegen, wenn dort bessere Erhaltungsbedingungen gegeben sind. Andererseits wiederum ist ein endgültiges Ausscheiden aus der Sammlung dann gerechtfertigt oder sogar anzustreben, wenn es durch Ungezieferbefall andere Objekte in der Sammlung gefährdet oder bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört ist.

Dies sind nur zwei Kriterien, die den kontrollierten Objektausgang von Museumsobjekten betreffen und im neu erschienenen Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln beschrieben sind. In Kooperation mit dem Museumsbund Österreich hat ICOM Österreich eine Broschüre herausgebracht, die nicht nur den Bundesmuseen als Leitfaden dienen soll, sondern auch allen anderen Museen Hilfestellung und Orientierung zu dieser Thematik bietet. Unter Zuhilfenahme deutscher, britischer und niederländischer Positionspapiere und Guidelines, wie etwa des Leitfadens zum Sammeln und Abgeben von Museumsgut,  wurde ein österreichspezifisches Handbuch erstellt, das auch anhand praktischer Beispiele die Voraussetzungen und Kriterien für einen fachgerechten Objektausgang sowie dessen Umsetzung beschreibt . Eine Checkliste, einige Formularvorlagen für die Deakzession sowie eine Auflistung der relevanten Gesetze und Verordnungen runden das Thema ab.

> Der Leitfaden kann hier und auf der Webseite von ICOM Österreich heruntergeladen werden.

Museumsauflösung

Worst-Case-Szenario ist die eindgültige Schließung eines Museums bzw. die damit einhergehende Auflösung einer musealen Sammlung. Aufgrund unterschiedlicher Faktoren müssen wir für die nahe und mittlere Zukunft vor allem bei den kleinen ehrenamtlich geführten Vereinsmuseen zunehmend damit rechnen. Aber auch bei Privatmuseen kann dieser Fall leicht eintreten.

Um für einen solchen Ernstfall vorbereitet zu sein und die Abwicklung möglichst auch nach museumsethischen Richtlinien gewährleisten zu können, hat der Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit den Ländervertretungen, u. a. dem Verbund Oberösterreichischer Museen, einen Handlungsleitfaden und Ablaufplan entwickelt.

> Nach bzw. auch mit dem von ICOM Österreich herausgegebenen Deakzessionsleitfaden liegt somit ein weiteres praxistaugliches Papier vor, das allen Museen über einen Download zur Verfügung steht.

Als Druckwerk wurde dieser Handlungsleitfaden mit Ablaufplan auch in der "STELLWAND. Österreichische Zeitschrift für Museen und Sammlungen", 24. Jahrgang, 3|2016 publiziert.