Ablieferungspflicht von Medien Pflichtablieferungsverordnung
Die Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) regelt, dass von allen in Österreich verlegten bzw. hergestellten Druckwerken (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) oder sonstigen Medien (z.B. DVDs, CDs) eine gewisse Anzahl an Pflichtexemplaren an - in der Verordnung definierte - öffentliche Bibliotheken im eigenen Bundesland und an die Österreichische Nationalbibliothek zu übermitteln sind. Dadurch wird gesichert, das gesamte wissenschaftliche, publizistische und künstlerische Schaffen in Österreich langfristig zu sammeln, zu dokumentieren und für die Nachwelt gesichert aufzubewahren.
Die Aufgabe der Pflichtexemplarregelung umfasst nicht nur die Sammlung und Archivierung österreichischer Publikationen, sondern auch die nachhaltige Zurverfügungstellung der Werke für die Öffentlichkeit. Zur besseren Suchbarkeit werden die formalen Daten der jeweiligen Publikationen im Online-Katalog des Österreichischen Verbundkatalogs erfasst.
Für Oberösterreich gilt:
Von jedem Druckwerk (im Sinne des § 43
Abs. 1 des Mediengesetzes), das in Oberösterreich verlegt wird oder
erscheint, hat der Medieninhaber (Verleger, Verein,
Verband, Unternehmen, im Eigenverlag ...) binnen eines Monats nach Beginn der
Verbreitung bzw. nach Herstellung an die jeweils bezeichneten Bibliotheken folgende
Anzahl von Bibliotheksstücken auf eigene Kosten abzuliefern:
-
Periodische Druckwerke (zB Zeitung,
Zeitschrift)
Oberösterreichische Landesbibliothek: 2 Stück
Bibliothek der Johannes Kepler Universität Linz: 3 Stück
Österreichische Nationalbibliothek: 2 Stück -
Sonstige Druckwerke (zB Monographien, Ausstellungskataloge,
Forschungspublikationen)
Oberösterreichische Landesbibliothek: 2 Stück
Bibliothek der Johannes Kepler Universität Linz: 2 Stück
Österreichische Nationalbibliothek: 1 Stück
LINK: Plichtablieferungsverordnung
(Rechtsinformation des Bundes)
LINK: Mediengesetz, §43 Bibliotheksstücke (Rechtsinformation des
Bundes)
LINK: Fragen und Antworten zur
Pflichtablieferung (Österreichische Nationalbibliothek)
Ablieferung von Kleindruckwerken an die Österreichische Nationalbibliothek
Die Österreichische Nationalbibliothek in Wien sammelt und dokumentiert
Publikationen, die österreichweit erscheinen, um so das österreichische
Kulturerbe langfristig für zukünftige Generationen zu sichern. Zu den an
die Nationalbibliothek ablieferungspflichtigen Publikationen zählen dabei auch
Kleindruckwerke.
Museen, museumsähnlichen Einrichtungen, Sammlungen, Schaubetriebe,
Kulturvereine kann dies bei folgenden Publikationen betreffen
(beispielhafte Auflistung):
- Informationsfolder und -broschüren (zur Bewerbung des Museums/des Projekts)
- Flyer, Folder, Broschüren oder Karten zur Bewerbung von Dauer- oder Sonderausstellungen
- Flyer, Folder, Broschüren oder Karten zur Bewerbung von Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen
- Flyer, Folder, Broschüren oder Karten zur Bewerbung von Kulturvermittlungsprogrammen
- Plakate zur Bewerbung von Veranstaltungen oder Ausstellungen
- Monats- oder Jahresprogramme (mit Veranstaltungen, Kulturvermittlungsprogramm, Ausstellungskalender …)
- Ausstellungsführer, Begleithefte oder -blätter zu Dauer- und Sonderausstellungen oder einzelnen Exponaten
- Unregelmäßig erscheinende Vereinsmitteilungen von Museumsvereinen oder Fördervereinen für Museen
- in Einzelfällen: Begleit-/Unterrichtsmaterialien für Kulturvermittlungsprogramme (Arbeitsbehelfe, Arbeitsblätter, Rätselheft …)
Bei Unklarheit, ob ein bestimmtes Kleindruckwerk abgeliefert werden soll, kann auch
vorab ein Beispielbild- oder dokument an die Österreichische
Nationalbibliothek zur Prüfung und Abklärung gesandt werden.
E-Mail: pflicht(kwfat)onb.ac(kwfdot)at
Adressen für die postalische Ablieferung von Pflichtexemplaren
Österreichische
Nationalbibliothek
Team Pflichterwerbung
Josefsplatz 1, Postfach 25
1015 WIEN
Bibliothek der JKU
Pflichtexemplare
Altenberger Straße 69
4040 LINZ
Oberösterreichische
Landesbibliothek
Pflichtexemplare
Schillerplatz 2
4021 LINZ
Für die Ablieferung von Pflichtexemplaren per Post gibt es keine Formvorgaben. Ein Begleitschreiben mit Informationen zur Publikation ist nicht zwingend notwendig.
Ablieferung von digitalen Medien an die Österreichische Nationalbibliothek
Der Sammlungsauftrag der Österreichischen Nationalbibliothek erstreckt sich auch auf elektronische Medien, die nicht oder nicht mehr in gedruckter Form erscheinen. Darunter fallen beispielsweise online veröffentlichte Zeitschriften, Fachpublikationen, Forschungs-, Jahres-, Tätigkeitsberichte von Privatpersonen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder wissenschaftlichen Institutionen.
Weitere Informationen:
www.onb.ac.at/bibliothek/pflichtablieferung/ablieferung-digitaler-medien