Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner 2016

Die Registrierkassenpflicht tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist - so der Verfassungsgerichtshof - dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Die Verpflichtung zur Verwendung einer elektronischen Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse und bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung.
Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988) und zwar ab einem Jahresumsatz von € 15.000,--  je Betrieb, sofern die Barumsätze (ohne Ust, aber inklusive Bankomat-, Kreditkartenzahlungen sowie Gutscheineinlösungen) je Betrieb € 7.500,-- im Jahr überschreiten.
Dies trifft etwa auf Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Land- und Forstwirte, Apotheken, den Lebensmittel- und Buchhandel sowie Gastronomie- und Hotelbetriebe u. a. zu.

Ausgenommen von der Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht sind aber bestimmte Veranstaltungsumsätze. Darunter fallen Umsätze von unentbehrlichen Hilfsbetrieben abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften (z. B. Sportvereine, Kunstvereine, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften), die beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Sportveranstaltungen eines Sportvereines, Ausstellung eines Kunstfördervereines, Theateraufführung eines Theatervereins) erzielt werden. Dies könnte auch für regionale Museumsvereine zutreffen.
Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, wenn die Umsätze unmittelbar der Erreichung des begünstigten Zweckes dienen und dieser Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann
(§ 45 Abs. 2 BAO).

Auskunftspersonen
Ansprechpartner für Auskünfte sind in erster Linie die zuständigen Finanzämter.