Neue Datenschutzgrundverordnung
Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das
Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten transparenter bzw. stärker
reglementiert werden.
Die Verordnung wird im Rahmen des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG)
umgesetzt und verschärft die bisherigen Regelungen im Datenschutzgesetz. Am
stärksten betroffen sind davon natürlich eher Unternehmen, die zunehmend mehr und
mehr Daten einheben und verarbeiten. Aber auch Vereine können sich hier nicht der
Verantwortung entziehen. Nicht betroffen sind Daten, die nur zu familiären oder
privaten Zwecken genutzt werden.
Im Wesentlichen sind in puncto Datenschutz die folgenden Grundätze zu beachten:
- Datenminimierung
- Rechtmäßigkeit
- Zweckgebundenheit
- Transparenz
- Richtigkeit und Aktualität
Es sollten nur jene Daten erhoben werden, die zu einem berechtigten Zweck auch
tatsächlich benötigt werden. Die Betroffenen müssen aktiv der Verwendung ihrer
persönlichen Daten über eine Einwilligungserklärung zugestimmt haben. Bei Anfrage
müssen die vom Fragesteller bis dato gespeicherten Daten bekannt gegeben und er/sie
über deren Verwendung informiert werden. Dass zudem Daten aktualisiert werden bzw.
auch das Recht besteht gelöscht zu werden, ist selbstverständlich.
Was bedeutet das für (Museums)Vereine?
Es sollte jedes Vereinsmitglied informiert werden, was, wann, wo, auf welchem Weg
der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird, sofern tatsächlich personenbezogene Daten
betroffen sind, damit jedes Mitglied dieser Veröffentlichung widersprechen kann.
Für eine nachträgliche Einholung der Zustimmung bei langjährigen Vereinsmitgliedern
dürfte aber keine Notwendigkeit bestehen, sofern eine statutengemäße
Verwendung der personenbezogenen Daten vorliegt, denn dieser wurde mit der
unterschriebenen Mitgliedschaft ohnehin bereits zugestimmt. Am sinnvollsten ist es
natürlich, bei neuen Mitgliedern gleich von vornherein eine Einwilligung für die
Verwendung der Daten einzuholen bzw. bekanntzugeben, wofür genau sie verwendet
werden.
> Im Museumsinfoblatt
01/02/2018 und 03/2018 finden Sie jeweils einen Beitrag zur neuen
Datenschutz-Grundverordnung.
> Eine Hilfestellung zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung für
Museumsvereine bietet die Website www.museumspraxis.at des Österreichischen
Museumsbundes. Ausführliche Information finden sich zudem auf den Seiten der
Datenschutzbehörde www.dsb.gv.at, der
Wirtschaftskammer www.wko.at und auch der
Arbeiterkammer www.arbeiterkammer.at, hier
in Form von FAQs.